Rechner · Entscheiden
Cashflow und Rendite
Was bleibt Ihnen Monat für Monat, wenn Miete, Kosten, Kredit und Steuer verrechnet sind? Und was bringt das eingesetzte Eigenkapital über die ganze Haltedauer – einschließlich Verkauf?
Ergebnis im ersten Jahr, nach Steuern
Kaufpreisfaktor
Bruttomietrendite
Nettomietrendite
Eigenkapitalrendite p. a. nach Steuern, inkl. Verkauf
Cashflow nach Steuern, Jahr für Jahr
| Jahr | Miete | Kosten | Zinsen | Tilgung | Steuer | Cashflow | Restschuld |
|---|
Vorzeichen aus Sicht Ihres Kontos: positiv = Geld kommt herein, negativ = Geld geht hinaus. Eine positive Steuer ist eine Erstattung, weil der Verlust aus Vermietung Ihre Steuer auf andere Einkünfte mindert.
So rechnen wir
- Kaufpreisfaktor: Kaufpreis geteilt durch die Jahreskaltmiete. Bruttomietrendite: Jahreskaltmiete geteilt durch den Kaufpreis.
- Nettomietrendite: Jahreskaltmiete nach Mietausfall, minus nicht umlagefähige Kosten und Instandhaltung, geteilt durch Kaufpreis plus Kaufnebenkosten. Ohne Finanzierung und Steuer.
- Cashflow nach Steuern: Miete minus Kosten, Zinsen, Tilgung und Steuer auf das Vermietungsergebnis. Die Tilgung ist kein Verlust, sondern baut Vermögen auf – sie belastet aber Ihr Konto.
- Steuer: Miete minus Kosten, Zinsen und AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) mal Grenzsteuersatz. Wir nehmen an, dass die Steuerwirkung im selben Jahr eintritt und Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden; tatsächlich kommt eine Erstattung meist erst mit dem Steuerbescheid.
- Instandhaltung: Die Pauschale wird jedes Jahr als Werbungskosten abgezogen (Annahme). Steuerlich zählt nur tatsächlich ausgegebener Erhaltungsaufwand; Zahlungen in die WEG-Erhaltungsrücklage erst, wenn sie verwendet werden. Übersteigen Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer), sind sie nur über die AfA absetzbar.
- Nebenkosten: Notar- und Grundbuchkosten werden ganz dem Kauf zugerechnet und abgeschrieben. Der Anteil für die Grundschuld wäre eigentlich sofort als Werbungskosten absetzbar.
- Eigenkapitalrendite: Interner Zinsfuß aus Eigenkapitaleinsatz, jährlichem Cashflow nach Steuern und Verkaufserlös nach Restschuld und ggf. Steuer auf den Verkaufsgewinn (§ 23 EStG). Sie hängt stark von der angenommenen Wertsteigerung ab. Ohne Eigenkapital oder bei mehrfachem Wechsel zwischen Zuschuss und Überschuss ist sie nicht sinnvoll bestimmbar und wird nicht angezeigt. Ein Verlust beim Verkauf innerhalb der Frist wird steuerlich nicht angesetzt.
- Kauf am 1. Januar, gleichbleibender Zins über die ganze Haltedauer. Weitere Annahmen wie im Rechner Immobilie oder ETF.
Rechtsstand 21.10.2026 · Geltungsbereich Deutschland
Information, keine Beratung. Stein & Zins bietet allgemeine Informationen und Rechenhilfen. Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben, auf vereinfachten Annahmen und auf dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine individuelle Anlage-, Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Wir empfehlen keine bestimmten Finanzprodukte und vermitteln keine Verträge. Bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen, lassen Sie Ihren Fall bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer unabhängigen Finanzberatung prüfen. Rechtsstand: 21.10.2026 · Geltungsbereich: Deutschland.