Angaben des Mietinteressenten, wenn er die Wohnung mieten möchte – nicht schon bei der Besichtigung. Abgefragt
werden nur Daten, die nach der Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden (Version 2.0, Januar 2026) in dieser
Phase zulässig sind.
Hinweis: Unverbindliche Mustervorlage, keine Rechtsberatung. Nutzung auf eigene
Gefahr; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen. Diese Vorlage wird kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Stand: 10/2026.
1 · Angaben zur Person
2 · Beruf & Einkommen
Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig direkt an den Vermieter, müssen Sie die Fragen zum Einkommen nicht beantworten. Ein Nachweis der Mietübernahme genügt.
3 · Haushalt
4 · Zahlungsfähigkeit
Wurde in den letzten fünf Jahren gegen Sie ein Räumungstitel wegen Mietrückständen erwirkt?
Ist über Ihr Vermögen ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und noch nicht abgeschlossen?
Haben Sie in den letzten zwei Jahren eine Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben?
Erst wenn sich der Vermieter für Sie entschieden hat, kann er kurz vor Vertragsschluss einen
Einkommensnachweis (nicht nötige Angaben geschwärzt) und eine von Ihnen selbst eingeholte, auf die Wohnungssuche
zugeschnittene Bonitätsauskunft erbitten. Kontaktdaten früherer Vermieter und eine
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden nicht verlangt.
5 · Datenschutz
Verantwortlicher: ____________________ (Name, Anschrift, Telefon/E-Mail des Vermieters).
Empfänger: Ihre Angaben gibt der Vermieter nur weiter, soweit nötig, z. B. an eine beauftragte Hausverwaltung oder einen beauftragten Makler: ____________________ (sonst „keine“).
Zweck & Rechtsgrundlage: Die Angaben werden ausschließlich zur Prüfung Ihres Mietinteresses und zur
Vorbereitung eines möglichen Mietvertrags verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(vorvertragliche Maßnahmen). Eine Einwilligung wird nicht eingeholt.
Freiwilligkeit: Sie müssen die Fragen nicht beantworten; ohne die für die Vermietungsentscheidung
erforderlichen Angaben kann eine Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden.
Löschung: Kommt kein Mietvertrag zustande, werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Unterlagen vernichtet,
sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach sechs Monaten. Bei Vertragsabschluss
erfolgt die Speicherung für die Dauer des Mietverhältnisses und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie
ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.