Bestätigung des Wohnungsgebers nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) zur Vorlage bei der Meldebehörde
durch die meldepflichtige Person.
Hinweis: Der Inhalt dieser Bestätigung ist gesetzlich vorgegeben (§ 19 BMG). Unverbindliche
Mustervorlage, keine Rechtsberatung, Nutzung auf eigene Gefahr. Diese Vorlage wird kostenlos und
unverbindlich zur Verfügung gestellt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Stand: 10/2026.
1 · Wohnungsgeber
2 · Wohnung & Ein- / Auszug
3 · Meldepflichtige Person(en)
Gesetzlicher Hinweis (§ 19 BMG): Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung
mitzuwirken. Die Bestätigung ist der meldepflichtigen Person innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- bzw.
Auszug schriftlich oder elektronisch auszustellen. Wer keine, eine nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Bestätigung ausstellt, handelt ordnungswidrig.
4 · Bestätigung des Wohnungsgebers
Hiermit wird der vorstehende Ein- bzw. Auszug
bestätigt.