Muster eines Wohnraummietvertrags. Bitte alle Felder ausfüllen und die Optionen je Abschnitt auswählen. Vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen (siehe Hinweis unten).
Das unbefristete Mietverhältnis kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden; für die Kündigung durch den Vermieter gelten die Fristen des § 573c BGB und das Begründungserfordernis des § 573 BGB.
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, zu zahlen (§ 556b BGB). Für die Rechtzeitigkeit genügt die Veranlassung der Zahlung.
Neben der Nettokaltmiete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Umlage erfolgt nach folgender Vereinbarung:
Der Mieter leistet eine Barkaution als Sicherheit. Die Kaution kann in drei gleichen Monatsraten geleistet werden; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Abs. 2 BGB). Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem Vermögen und insolvenzfest zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist an; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB).
Die Wohnung wird renoviert übergeben. Der Mieter übernimmt die während der Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen bzw. Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper, Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen).
Fristen (weich, ohne starre Bindung): Die Arbeiten sind in der Regel bzw. bei Bedarf auszuführen, wenn der Zustand der Wohnung dies erfordert. Ein fester Fristenplan wird nicht vereinbart; starre Fristen und Endrenovierungsklauseln sind unwirksam.
Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist ohne angemessenen Ausgleich unwirksam (BGH VIII ZR 185/14); der Vermieter trägt die Schönheitsreparaturen selbst.
Der Mieter trägt die Kosten kleiner Instandhaltungen an Teilen der Wohnung, die seinem häufigen Zugriff unterliegen, bis zu den vorgenannten Grenzen. Eine Pflicht des Mieters zur Durchführung der Reparaturen besteht nicht; er trägt lediglich die Kosten. Überschreiten die Kosten einer einzelnen Reparatur die Einzelgrenze, trägt der Vermieter den vollen Betrag — nicht nur den die Grenze übersteigenden Teil.
Bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter (z. B. Um- und Einbauten) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, von ihm vorgenommene Veränderungen zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Kleintiere wie Ziervögel, Zierfische und Kleinnager sind ohne Zustimmung erlaubt.
Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden; im Übrigen entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen.
Der Mieter darf den Wohnraum nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters ganz oder teilweise einem Dritten überlassen. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums, kann er die Erlaubnis verlangen (§ 553 BGB).
| Art | Anzahl |
|---|---|
| Haustürschlüssel | |
| Wohnungstürschlüssel | |
| Briefkastenschlüssel | |
| Kellerschlüssel | |
Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Mieter die Wohnung vollständig geräumt und mit allen Schlüsseln zurück. Der Zustand der Wohnung sowie die Zählerstände werden bei der Rückgabe gemeinsam dokumentiert.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlagen zu diesem Vertrag:
Ort, Datum sowie Unterschrift beider Parteien.