Stein & Zins
Vorlagen für Vermieter · Stein & Zins

Wohnraummietvertrag

Muster eines Wohnraummietvertrags. Bitte alle Felder ausfüllen und die Optionen je Abschnitt auswählen. Vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen (siehe Hinweis unten).

Unverbindliche Mustervorlage – keine Rechtsberatung. Nutzung auf eigene Gefahr; vor jeder Verwendung, Weitergabe oder Unterzeichnung anwaltlich prüfen lassen. Mietrecht ist in weiten Teilen zwingendes Recht; eine einzige unwirksame Klausel kann den gesamten Vertrag oder die Sicherung des Vermieters gefährden. Diese Vorlage wird kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Stand: 10/2026.

1 · Mietparteien

Hinweis: Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner; Erklärungen des Vermieters wirken gegenüber allen Mietern nur, wenn sie allen zugehen.

2 · Mietobjekt

Angabe „ca."; eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Fläche kann zur Mietminderung berechtigen.

3 · Mietzeit & Kündigung

Das unbefristete Mietverhältnis kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden; für die Kündigung durch den Vermieter gelten die Fristen des § 573c BGB und das Begründungserfordernis des § 573 BGB.

4 · Miete & Zahlung

Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, zu zahlen (§ 556b BGB). Für die Rechtzeitigkeit genügt die Veranlassung der Zahlung.

Hinweis: In Gebieten mit Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB, per Landesverordnung ausgewiesen) gelten zusätzliche Grenzen und Auskunftspflichten – vor Verwendung anwaltlich prüfen.

5 · Betriebskosten

Neben der Nettokaltmiete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Umlage erfolgt nach folgender Vereinbarung:

Hinweis: Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen; die Abrechnung muss dem Mieter spätestens binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Hinweis CO2-Kosten: Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme (z. B. Gasetagenheizung) und wurde die Heizung als Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29.07.2026 eingebaut (§ 43 GModG), muss der Vermieter bei Vertragsschluss in Textform auf den Erstattungsanspruch des Mieters nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG hinweisen (Geltendmachung binnen 12 Monaten in Textform).

6 · Kaution

max. 3 Nettokaltmieten — Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.

Der Mieter leistet eine Barkaution als Sicherheit. Die Kaution kann in drei gleichen Monatsraten geleistet werden; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Abs. 2 BGB). Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem Vermögen und insolvenzfest zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist an; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB).

Die Einzelheiten regelt die gesonderte Kautionsvereinbarung.html als Anlage zu diesem Vertrag.

7 · Schönheitsreparaturen

Die Wohnung wird renoviert übergeben. Der Mieter übernimmt die während der Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen bzw. Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper, Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen).

Fristen (weich, ohne starre Bindung): Die Arbeiten sind in der Regel bzw. bei Bedarf auszuführen, wenn der Zustand der Wohnung dies erfordert. Ein fester Fristenplan wird nicht vereinbart; starre Fristen und Endrenovierungsklauseln sind unwirksam.

8 · Kleinreparaturen

Richtwert, kein gesetzlicher Fixbetrag.
Richtwert, kein gesetzlicher Fixbetrag.

Der Mieter trägt die Kosten kleiner Instandhaltungen an Teilen der Wohnung, die seinem häufigen Zugriff unterliegen, bis zu den vorgenannten Grenzen. Eine Pflicht des Mieters zur Durchführung der Reparaturen besteht nicht; er trägt lediglich die Kosten. Überschreiten die Kosten einer einzelnen Reparatur die Einzelgrenze, trägt der Vermieter den vollen Betrag — nicht nur den die Grenze übersteigenden Teil.

9 · Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter (z. B. Um- und Einbauten) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, von ihm vorgenommene Veränderungen zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

10 · Tierhaltung

Kleintiere wie Ziervögel, Zierfische und Kleinnager sind ohne Zustimmung erlaubt.

Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden; im Übrigen entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen.

Ein generelles, ausnahmsloses Hunde- und Katzenverbot in Formularmietverträgen ist unwirksam (BGH VIII ZR 168/12).

11 · Untervermietung

Der Mieter darf den Wohnraum nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters ganz oder teilweise einem Dritten überlassen. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums, kann er die Erlaubnis verlangen (§ 553 BGB).

§ 553 BGB ist zwingend; bei berechtigtem Interesse besteht ein Anspruch auf Erlaubnis. Eine rein gewinnorientierte Untervermietung ist kein berechtigtes Interesse (BGH VIII ZR 228/23 v. 28.01.2026).

12 · Hausordnung

Die Hausordnung ist nur wirksam, wenn sie als beigefügte und im Vertrag in Bezug genommene Anlage vereinbart wird. Muster: Hausordnung.html.

13 · Schlüssel

ArtAnzahl
Haustürschlüssel
Wohnungstürschlüssel
Briefkastenschlüssel
Kellerschlüssel

14 · Rückgabe der Wohnung

Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Mieter die Wohnung vollständig geräumt und mit allen Schlüsseln zurück. Der Zustand der Wohnung sowie die Zählerstände werden bei der Rückgabe gemeinsam dokumentiert.

Für die Rückgabe ist das Muster Wohnungsübergabeprotokoll.html zu verwenden.

15 · Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlagen zu diesem Vertrag:

16 · Unterschriften

Ort, Datum sowie Unterschrift beider Parteien.

Ort, Datum — Vermieter / Eigentümer
Unterschrift Vermieter
Ort, Datum — Mieter
Unterschrift Mieter(n)