Vereinbarung über die Mietsicherheit (Kaution) als Anlage zum Wohnraummietvertrag. Regelt Höhe, Ratenzahlung, insolvenzfeste Anlage und Rückzahlung der Kaution.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil des vorbezeichneten Wohnraummietvertrags. Der Mieter leistet dem Vermieter zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis die nachstehend vereinbarte Barkaution.
Berechnungshilfe – die Kaution darf höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete (ohne Betriebs- und Heizkosten) betragen:
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren jeweils mit den folgenden Mietzahlungen.
| Rate | Betrag (€) | Fällig am |
|---|---|---|
| 1. Rate | ||
| 2. Rate | ||
| 3. Rate |
Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und insolvenzfest bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz an. Die Zinserträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Der Vermieter zahlt die Kaution einschließlich der Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung binnen angemessener Frist zurück, längstens nach Abrechnung der letzten Betriebskostenperiode. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil zur Deckung noch nicht abgerechneter Betriebskosten zurückbehalten.
Ort, Datum sowie Unterschrift beider Parteien.