Stein & Zins
Vorlagen für Vermieter · Stein & Zins

Betriebskostenabrechnung

Kalte Betriebskosten (BetrKV), Heizung & Warmwasser (HeizkostenV) und die CO2-Aufteilung (CO2KostAufG) in einem Beleg. Am Bildschirm rechnen – die grau hinterlegten Hinweise entfallen im Ausdruck, sodass ein sauberer Mieterbeleg entsteht.

Unverbindliche Mustervorlage und Rechenhilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung. Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sind formstreng und komplex; bereits ein Fehler kann Kürzungsrechte des Mieters oder die Unwirksamkeit der Abrechnung auslösen. Prüfen Sie das Ergebnis im Zweifel selbst (Rechtsanwalt, Steuerberater, Vermieterverband oder Messdienst). Die Abrechnung muss dem Mieter binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Stand: 10/2026.

1 · Abrechnungszeitraum, Parteien & Objekt

Bezugsgrößen (gelten für alle flächen-, anteils- und personenbezogenen Positionen)

Block A · Kalte Betriebskosten (§ 2 BetrKV)

Gesamtkosten je Position eintragen, Verteilerschlüssel prüfen, Anteil ablesen. Heizung und Warmwasser werden getrennt in Block B abgerechnet.

Kostenart Verteilerschlüssel Gesamtkosten (€) Verbrauchswerte
nur bei Schlüssel „Verbrauch"
Anteil Wohnung (€)
Teilsumme A – kalte Betriebskosten (Anteil Wohnung)
0,00 €
DIREKT = direkt zugeordneter Betrag (kein Verteilen) · Einheiten (gleich) = Gesamtkosten / Anzahl Einheiten · Kabel-/TV-Sammelinkasso ist seit 01.07.2024 grundsätzlich nicht mehr laufend umlagefähig (Glasfaser-Bereitstellungsentgelt bleibt hiervon getrennt).

Block B · Heizung & Warmwasser (HeizkostenV)

Verbrauchsabhängige Abrechnung nach der Heizkostenverordnung: 50–70 % nach gemessenem Verbrauch, der Rest (Grundkosten) nach Wohnfläche.

Warmwasser von der Heizung trennen
Heizungskosten = Gesamtkosten − Warmwasserkosten.
Verbrauchsanteil & Zählerstände
Warmwasserkosten gesamt (€)
0,00 €
Heizungskosten gesamt (€)
0,00 €
Teilsumme B – Heizung (Anteil Wohnung)
0,00 €
Teilsumme B – Warmwasser (Anteil Wohnung)
0,00 €

Block C · CO2-Aufteilung (CO2KostAufG)

Betrifft nur den CO2-Preisbestandteil der Heiz-/Brennstoffkosten. Zwei Angaben aus der Versorgerrechnung genügen – das Stufenmodell bestimmt den Vermieteranteil, der dem Mieter gutgeschrieben wird.

CO2-Kostenaufteilung / Ausweis (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG)

CO2-Emissionen gesamt (Gebäude)0 kg
CO2-Kosten gesamt (Wohnung)0,00 €
Spez. Ausstoß0,0 kg/m²·a
Einstufung (Stufe von 10)1
Anteil Vermieter0 %
Anteil Mieter100 %
Vermieteranteil0,00 €
Mieteranteil0,00 €

Nur für Wohngebäude. In Nichtwohngebäuden (Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen) gilt eine hälftige Aufteilung (§ 8 CO2KostAufG). Gewerbeeinheiten in einem Wohngebäude werden nach dem Stufenmodell abgerechnet.

Stufenmodell Wohngebäude (spez. Ausstoß in kg CO2/m²·a; untere Grenze inklusive, obere exklusive): < 12 → 0 %/100 % · 12–<17 → 10/90 · 17–<22 → 20/80 · 22–<27 → 30/70 · 27–<32 → 40/60 · 32–<37 → 50/50 · 37–<42 → 60/40 · 42–<47 → 70/30 · 47–<52 → 80/20 · ≥ 52 → 95 %/5 % (Vermieter/Mieter). Der Vermieteranteil wird dem Mieter im Ergebnis vom warmen Anteil abgezogen.

Ergebnis der Abrechnung

Kalte Betriebskosten (Block A)
0,00 €
Heizung (Block B)
0,00 €
Warmwasser (Block B)
0,00 €
abzüglich CO2-Vermieteranteil (Block C)
−0,00 €
Zwischensumme
0,00 €
Kostenanteil gesamt
0,00 €
Ergebnis
0,00 €

Positiver Betrag = Nachzahlung durch Mieter · negativer Betrag = Guthaben zugunsten Mieter. Zahlbar bzw. erstattbar binnen Wochen.

Mögliche Kürzungsrechte des Mieters (nicht automatisch angewandt): 15 % bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung (§ 12 HeizkostenV); 3 % bei fehlender unterjähriger Verbrauchsinformation (§ 6a, § 12 HeizkostenV); 3 % bei fehlendem CO2-Ausweis (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Diese Kürzungen betreffen nur die warmen Kosten (Heizung/Warmwasser); das Feld „Kürzung (%)" wirkt daher ausschließlich auf Block B.

Unterschrift

Ort, Datum
Unterschrift Vermieter / abrechnende Stelle